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Private Kapitalerträge in der
Einkommensteuer-Erklärung:
Wann eine Angabe sinnvoll oder notwendig ist

Grundsätzlich unterliegen private Kapitalerträge – etwa Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen – einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit gilt die Steuerlast als abgegolten, und eine Angabe dieser Erträge in der Einkommensteuer-Erklärung ist im Regelfall nicht erforderlich. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Konstellationen, in denen eine Angabe […]

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