Die Vergabe von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen, ist in der Praxis gerade im Familienverbund oft anzutreffen. Was dabei oft übersehen wird: Auch in solchen Fällen kann eine steuerpflichtige Schenkung vorliegen.
Günstige Zinsen – als schenkungsteuerpflichtiger Vorteil
Wird ein Darlehen unter dem marktüblichen Zinssatz vergeben, entsteht für den Darlehensnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil. Das Steuerrecht behandelt diesen Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen als Schenkung. Die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten und einem angemessenen, marktüblichen Zinssatz kann somit schenkungsteuerpflichtig sein.
Maßstab: Der angemessene Zinssatz
Die Finanzverwaltung unterstellt zunächst einen Zinssatz von 5,5%, der sich aus dem Bewertungsgesetz ergibt. Kann jedoch ein niedrigerer, marktüblicher Zinssatz nachgewiesen werden, ist dieser maßgeblich. Der Nachweis muss nicht in Form von konkreten Vergleichsangeboten erfolgen. Ausreichend können auch die Angaben der Deutschen Bundesbank sein.
Fazit
Zinsgünstige Darlehen können in bestimmten Fällen schenkungsteuerliche Konsequenzen haben. Um rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Prüfung und Dokumentation solcher Gestaltungen.
Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
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