Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres: Rechtliche Grundlagen und praktische Anforderungen

Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres: Rechtliche Grundlagen und praktische Anforderungen

Zum Abschluss eines jeden Wirtschaftsjahres stellt sich für bilanzierende Unternehmen die Frage nach der ordnungsgemäßen Durchführung der Inventur. Die gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung (AO). Demnach sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen – eine Inventur ist folglich immer dann notwendig, wenn eine Bilanz aufzustellen ist.

Da die ordnungsgemäße Inventur eine wesentliche Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung darstellt, kommt ihr im Rahmen des Jahresabschlusses besondere Bedeutung zu. Fehlerhafte oder unzureichende Inventuren können dazu führen, dass das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzt.

Welche Anforderungen gelten für ein ordnungsgemäßes Inventar?

Das Inventar erfüllt die Aufgabe, die tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden mengen- und wertmäßig zu erfassen. Damit eine Überprüfung der Bestände möglich ist, müssen für jeden einzelnen Posten bestimmte Mindestangaben enthalten sein:

  • Menge (z. B. Maß, Zahl oder Gewicht)
  • verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikelnummer)
  • Wert der Maßeinheit

Diese Angaben sollen sicherstellen, dass die Bestände auch im Nachhinein eindeutig nachvollzogen und bewertet werden können. Ein sorgfältig geführtes Inventar dient somit sowohl der internen Kontrolle als auch der externen Überprüfbarkeit durch Finanzbehörden oder Wirtschaftsprüfer.

Bedeutung und Konsequenzen für die Buchführung

Da die Inventur den Ausgangspunkt für die Jahresbilanz bildet, wirkt sich ihre Qualität unmittelbar auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung aus. Wird die Inventur nicht oder nur unzureichend durchgeführt, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen – mit möglichen finanziellen Nachteilen für das Unternehmen.

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