Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Meldepflicht für Unternehmen, die elektronische Kassensysteme mit sogenannter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden. Ziel ist es, durch digitale Meldungen eine transparentere und besser kontrollierbare Aufzeichnung geschäftlicher Transaktionen sicherzustellen.
Welche Kassensysteme sind betroffen?
Meldepflichtig sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die mit einer TSE ausgestattet sind. Dazu zählen unter anderem:
- elektronische Registrierkassen
- EU-Taxameter
- Wegstreckenzähler
Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Geräte gekauft, gemietet oder geleast wurden.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung muss über das ELSTER-Portal erfolgen. Dabei sind unter anderem Angaben zum Gerät, zur TSE sowie zum Einsatzzeitpunkt erforderlich. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Registrierung beim ELSTER-Zugang des Unternehmens.
Welche Fristen gelten?
Je nach Anschaffungsdatum gelten unterschiedliche Fristen:
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, müssen jeweils innerhalb eines Monats nach dem entsprechenden Ereignis gemeldet werden.
Diese Meldefristen gelten auch für bereits bestehende Systeme, die noch im Einsatz sind, sowie für Geräte, die künftig nicht mehr genutzt werden.
Was passiert bei Versäumnis?
Auch wenn noch keine konkreten Sanktionen im Gesetz genannt sind, ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht zukünftig steuerlich relevant sein können. Eine rechtzeitige und vollständige Meldung ist daher dringend zu empfehlen.
Unser Tipp
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kassensystem meldepflichtig ist, oder Hilfe bei der Meldung benötigen, unterstützen wir Sie gerne persönlich. Bei Fragen oder konkretem Handlungsbedarf stehen wir Ihnen bei gerdes & kollegen jederzeit zur Verfügung.
Diese Ausführungen dienen nur als Hinweise und stellen keine steuerliche Beratung dar.