Wichtige steuerliche Neuerungen ab 2026 im Überblick

Über das Steueränderungsgesetz 2025, das Aktivrentengesetz sowie die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde bereits im Rahmen eines Informationsbriefs berichtet. Die wesentlichen Inhalte dieser Gesetzesvorhaben wurden inzwischen verabschiedet. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten, noch einmal zusammengefasst.

Einkommensteuer

Ab 2026 ergeben sich zahlreiche Änderungen im Bereich der Einkommensteuer:

Steuerbefreiung für aktiv beschäftigte Rentner Der Arbeitslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung weiterbeschäftigter Rentner bleibt hiervon unberührt.

Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG): Erhöhung auf 3.300 Euro jährlich

Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): Erhöhung auf 960 Euro jährlich

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile Für Grundstücksteile von untergeordnetem Wert gilt künftig eine Grundflächengrenze von höchstens 30 m². Nur bei Überschreiten dieser Grenze ist zusätzlich die neue Wertgrenze von 40.000 Euro zu prüfen (§ 8 EStDV).

Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie Die Entfernungspauschale wird ab 2026 auch für die ersten 20 Entfernungskilometer auf 0,38 Euro angehoben. Dies gilt sinngemäß ebenfalls für die Mobilitätsprämie (§ 101 EStG).

Erweiterte steuerliche Förderung von Parteispenden Die Vergünstigungen für Parteispenden werden verdoppelt:

Steuerermäßigung nach § 34g EStG auf 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro
Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 2 EStG auf 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro

Umsatzsteuer

Auch im Bereich der Umsatzsteuer ergeben sich Änderungen:

Senkung des Umsatzsteuersatzes Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Gaststätten usw. gilt ab 2026 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %. Nicht begünstigt ist weiterhin die Abgabe von Getränken.

Gemeinnützigkeitsrecht

Im Gemeinnützigkeitsrecht sind ebenfalls mehrere Anpassungen vorgesehen:

Gemeinnützigkeit von E-Sport Ab 2026 gilt auch die Förderung des E-Sports als gemeinnütziger Zweck.

Zeitnahe Mittelverwendung Die Grenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei Stiftungen, Vereinen und ähnlichen Organisationen wird auf 100.000 Euro angehoben.

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Die Einnahmengrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Organisationen wird für Körperschaft- und Gewerbesteuer auf 50.000 Euro erhöht.

Fazit

Die zum 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Änderungen betreffen eine Vielzahl steuerlicher Bereiche. Sie bringen sowohl Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen und Gastronomiebetriebe. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ist empfehlenswert, um steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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