Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV): Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei bebauten Grundstücken

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt. Hervorzuheben sind insbesondere die geplanten Anpassungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) im Bereich bebauter Grundstücke.

Was ändert sich?
Zukünftig soll die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück gesetzlich geregelt werden. Dabei wird der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf Grund und Boden einerseits sowie auf das Gebäude andererseits aufgeteilt. Die Regelung orientiert sich an höchstrichterlicher Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken für steuerliche Zwecke.

Für die Schätzung der Werte von Grund und Boden sowie des Gebäudeanteils kann die Immobilienwertermittlungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung herangezogen werden. Der Verkehrswert soll mit Hilfe eines oder mehrerer anerkannter Verfahren ermittelt werden, zum Beispiel:

  • Vergleichswertverfahren (einschließlich Bodenwertermittlung)
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren


Ab wann gilt die Änderung?
Die Neuregelung soll für Grundstücke gelten, die nach Verkündung der Änderungsverordnung angeschafft werden.

Wie können Sie sich vorbereiten?
Gerade bei der Aufteilung von Kaufpreisen können steuerliche Fallstricke entstehen. Bei gerdes & kollegen unterstützen wir Sie gerne, damit die Berechnung korrekt erfolgt und Sie rechtliche sowie steuerliche Risiken vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Steuerkanzlei oder durch professionelle Beratung, um sicherzustellen, dass alle Regelungen ordnungsgemäß angewendet werden.

Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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